ANSMANN strebt an, gefährliche Stoffe in Produkten gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu vermeiden und zu reduzieren. Die Verwendung solcher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten unterliegt nationalen und internationalen Beschränkungen. Diese Anforderungen müssen entlang der gesamten Lieferkette eingehalten werden. In der EU sind diese Regelungen inVerordnungen, Richtlinien und nationalen Gesetzen festgelegt. Zusätzlich erfüllt ANSMANN spezifische Kundenanforderungen bezüglich Stoffinhalt und Dokumentation.
Die EU-Anforderungen sowie weitere produktspezifische Anforderungen für die an ANSMANN gelieferten Produkte sind im Anhang dieser Vereinbarung zusammengefasst. Dieser Anhang ist ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung und wird bei Bedarf aktualisiert. ANSMANN informiert den Lieferanten über Aktualisierungen, die dieser unverzüglich prüfen und eventuelle Nichteinhaltungen schriftlich mitteilen muss.
Lieferanten sind verpflichtet, auf Anfrage entsprechende Nachweise zur Einhaltung der folgenden Regelwerke bereitzustellen.
Gesetzliche Anforderungen und Regelwerke
RoHS / ElektroStoffV
EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. In Deutschland umgesetzt durch die Elektro- und Elektronikgeräteverordnung (ElektroStoffV).
WEEE / ElektroG
EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE). In Deutschland umgesetzt durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
REACH / SVHC
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH). Die Verordnung regelt die Registrierungspflicht, die Aufnahme besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) in die Kandidatenliste gemäß Artikel 59, die Zulassungspflicht für bestimmte Stoffe gemäß Artikel 56 sowie die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe gemäß Artikel 68.
Im Rahmen dieser Verordnung gelten auch spezifische Regelungen für bestimmte Stoffgruppen, darunter:
PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen)
Die Regulierung von PFAS erfolgt derzeit über einen umfassenden Beschränkungsvorschlag gemäß Artikel 68 REACH. Ziel ist es, die mit PFAS verbundenen Risiken zu beherrschen und zu verringern, indem ihre Verwendung und Herstellung eingeschränkt, der PFAS-Gehalt in der Umwelt und in Produkten überwacht und Maßnahmen zur Reduktion der PFAS-Kontamination und -Exposition umgesetzt werden.
Microplastics
Verordnung (EU) 2023/2055 zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung im Hinblick auf synthetische Polymermikropartikel. Diese Regelung beschränkt gezielt die absichtliche Verwendung von Mikroplastik in Produkten, um deren Eintrag in die Umwelt zu minimieren.
EUDR (EU Deforestation Regulation)
Verordnung (EU) 2023/1115 zur Vermeidung von Entwaldung und Waldschädigung durch bestimmte Rohstoffe und Produkte.
ODS (Ozone Depleting Substances)
Montrealer Protokoll und EU-Verordnung 2024/590 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen oder führen können.
Conflict Minerals
Verordnung (EU) 2017/821 zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold mit Ursprung in Konflikt- und Hochrisikogebieten.
POPs (Persistente organische Schadstoffe)
Verordnung (EU) 2019/1021 über das Verbot oder die Beschränkung von POP zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch das Verbot oder die strenge Beschränkung der Herstellung, der Verwendung und des Verkaufs von persistenten organischen Schadstoffen, die Minimierung ihrer Freisetzung in die Umwelt und die Gewährleistung der sicheren Bewirtschaftung und Entsorgung von POP-haltigen Abfällen.
PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)
Die neue EU-Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie94/62/EG (PPWD) und regelt Anforderungen an Verpackungen und deren Recyclingfähigkeit. Sie zielt darauf ab, die nationalen Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen zu harmonisieren, um die Umwelt zu schützen und das Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.
BattVO (Batterieverordnung)
Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Anforderungen an Kennzeichnung, Rücknahme und Recycling. Sie gilt für alle Batterietypen und verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Umwelt- und Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette, einschließlich der Bereitstellung relevanter Nachweise.
Lieferanten müssen sich mit Vorschriften außerhalb des Geltungsbereichs der EU vertraut machen. Es gelten weitere Vorschriften, darunter solche zur Beschränkung der Verwendung von Stoffen in den USA, Großbritannien und ähnlichen Ländern.
Stand: 04.08.2025