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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
ANSMANN AG / Stand: Januar 2017
Folgende Bedingungen greifen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB
I. Geltungsbereich
- Alle Lieferungen, Leistungen und
Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge,
die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern über die von ihm
angebotenen Lieferungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Lieferungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht
nochmals gesondert vereinbart werden.
- Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der
Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder
auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung
jener Geschäftsbedingungen.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- Alle Angebote des Verkäufers sind
freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist
enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von
14 Tagen nach Zugang annehmen.
- Allein maßgeblich für die
Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer ist der schriftlich
geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser allgemeinen Verkaufs-
und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den
Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche
Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich
unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch
den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils
ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Mit
Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des
Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu
treffen.
- Angaben des Verkäufers zum Gegenstand
der Lieferung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit,
Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben
(z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit
nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue
Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten
Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der
Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen,
die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische
Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch
gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum
vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
- Der Verkäufer behält sich das
Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und
Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen,
Werkzeugen oder anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der
Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des
Verkäufers weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen,
sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.
Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an
diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn
sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden
oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
III. Preise
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers „ab Werk“,
ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise angemessen zu
ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder
-erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder
Materialpreisänderungen eintreten. Diese wird der Verkäufer dem
Auftraggeber auf Verlangen nachweisen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer
ist nicht in den Preisen des Verkäufers eingeschlossen, sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
IV. Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung des Rechnungsbetrages
(Nettopreise plus Mehrwertsteuer) hat innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug in EURO zu erfolgen. Skonto wird nur gewährt
unter der Voraussetzung, dass alle früheren Rechnungen beglichen sind.
Für die Errechnung des Skontos ist der Nettorechnungswert nach Abzug von
Rabatten, Fracht, Mehrwertsteuer usw. maßgeblich. Die Zahlung durch
Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Wechsel und Akzepte werden
stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Ihre Hereinnahme erfolgt nur
gegen Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Wechsel und
Akzept gelten nicht als Barzahlung und berechtigen nicht zum Abzug von
Skonto. Wechsel nimmt der Verkäufer nur vorbehaltlich ihrer
Diskontierungsmöglichkeit an. Sofern die Diskontierung eines Wechsels
von der Bank des Verkäufers abgelehnt wird, hat sofortige Zahlung in bar
zu erfolgen. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernimmt
der Verkäufer keine Gewähr. Sofortige Barzahlung (auch während der
Laufzeit eines Wechsels) kann vom Verkäufer verlangt werden, wenn in den
Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche
Verschlechterung eintritt oder wenn der Verkäufer nach Vertragsabschluss
davon Kenntnis erhält, dass sich der Auftraggeber bei Vertragsabschluss
in Zahlungsschwierigkeiten befunden hat. Für bis zu diesem Zeitpunkt
erfolgte Lieferungen und Leistungen kann der Verkäufer Sicherheiten
verlangen, außerdem behält sich der Verkäufer das Recht vor, nur gegen
Nachnahme oder Vorkasse zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne
dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche gegen den Verkäufer erheben
kann. Der Käufer ist verpflichtet, in diesem Fall die Ware sofort an den
Verkäufer herauszugeben und auf seine Kosten an den Verkäufer
zurückzusenden.
- Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem
Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
V. Lieferung und Lieferzeit
- Lieferungen erfolgen ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Vom Verkäufer in Aussicht gestellte
Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur
annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein
fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart
wurde, beziehen sich Lieferfristen und -termine auf den Zeitpunkt der
Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport
beauftragten Dritten.
- Der Verkäufer kann - unbeschadet
seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine
Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von
Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der
Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer
gegenüber nicht nachkommt.
- Der Verkäufer haftet nicht für
Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese
durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art,
Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung,
Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an
Arbeitskräften, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der
Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche
Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige
Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer
nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die
Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und
die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der
Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen
vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen
oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem
Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder
Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche
Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
- Der Verkäufer ist nur zu
Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber
im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die
Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem
Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche
Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme
dieser Kosten bereit).
- Gerät der Verkäufer mit einer
Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder
Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des
Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe Ziff. IX dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen beschränkt.
VI. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
- Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 97959 Assamstadt, soweit
nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die
Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu
erfolgen hat.
- Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
- DieGefahr geht spätestens mit der
Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs
maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere
Leistungen (z. B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert
sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen
Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den
Auftraggeber über, an dem der Verkäufer versandbereit ist und dies dem
Auftraggeber angezeigt hat.
- Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt
der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die
Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden
Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der
Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
- Die Sendung wird vom Verkäufer nur
auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen
Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige
versicherbaren Risiken versichert.
VII. Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein
Jahr ab Lieferung; jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit von Personen, hier gilt die gesetzliche Regelung.
- Die gelieferten Gegenstände sind
unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm
bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Auf Verlangen des
Verkäufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den
Verkäufer zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der
Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht,
soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem
anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
- Beruht ein Mangel auf dem Verschulden
des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter den in Ziff. IX bestimmten
Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
- Bei Mängeln von Bauteilen anderer
Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen
Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine
Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für
Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber
abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei
derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche
Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und
Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer
Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die
Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
gegen den Verkäufer gehemmt.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn der
Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert
oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch
unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der
Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der
Mängelbeseitigung zu tragen.
VIII. Schutzrechte
- Der Verkäufer steht nach Maßgabe
dieser Ziff. VIII dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von
gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder
Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich
schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der
Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
- In dem Fall, dass der
Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines
Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine
Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine
Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber
weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem
Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht
verschaffen. Gelingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums
nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten
oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen
der Ziff. IX dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Bei Rechtsverletzungen durch vom
Käufer gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Verkäufer nach
seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für
Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber
abtreten. Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach
Maßgabe dieser Ziff. VIII nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der
vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten
erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz,
aussichtslos ist.
IX. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
- Die Haftung des Verkäufers auf
Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus
Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen
und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein
Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziff. IX eingeschränkt.
- Soweit es sich nicht um eine
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, haftet der Verkäufer
nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen und im Falle
grober Fahrlässigkeit seiner nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur
rechtzeitigen, mangelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-,
Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße
Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von
Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des
Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.
- Soweit der Verkäufer gem. Ziff. IX
Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf
Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsabschluss als mögliche
Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter
Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte
kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen
müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des
Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche
Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes
typischerweise zu erwarten sind.
- Im Falle einer Haftung für einfache
Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sach- und/oder
Personenschäden auf einen Betrag von 5 Mio. € beschränkt, auch wenn es
sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dies
gilt nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen
Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung
des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit oder einer Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz. Hier besteht eine der Höhe nach unbegrenzte
Haftung.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse
und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe,
gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
des Verkäufers.
- Soweit der Verkäufer technische
Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder
Beratungen nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter
Ausschluss jeglicher Haftung.
X. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen,
einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem
Verkäufer gegen den Auftraggeber jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt
die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum des Verkäufers. Im Falle
des vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, z. B. Zahlungsverzug,
hat der Verkäufer nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das
Recht, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen. Nimmt der Verkäufer die
Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar.
Pfändet der Verkäufer die Vorbehaltsware, ist dies ein Rücktritt vom
Vertrag. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der
Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die
Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös auf den vom Auftraggeber
geschuldeten Betrag zu verrechnen.
- Der Auftraggeber hat die
Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden,
sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, die
Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder
zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab; der
Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Verkäufer ermächtigt den
Auftraggeber widerruflich, die an den Verkäufer abgetretene Forderung
für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die
Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der
Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Auftraggeber auch
nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factorings befugt,
es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors
begründet, die Gegenleistung in voller Höhe der Forderung solange
unmittelbar an den Verkäufer zu bewirken, als noch Forderungen des
Verkäufers gegen den Auftraggeber bestehen.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der
Vorbehaltsware durch den Auftraggeber wird in jedem Fall für den
Verkäufer vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, dem
Verkäufer nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt der
Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag incl. der Mehrwertsteuer) zu den
anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die
durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die
Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware
mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen, erwirbt der
Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag incl. der Mehrwertsteuer) zu den
anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache
des Auftraggebers infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind
der Auftraggeber und der Verkäufer sich einig, dass der Auftraggeber
dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die
Übertragung nimmt der Verkäufer hiermit an. Das so für den Verkäufer
entstandene Allein- oder Miteigentum an der Sache verwahrt der
Auftraggeber für den Verkäufer.
- Bei Zugriffen Dritten auf die
Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das
Eigentum des Verkäufers hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen,
damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang
entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten,
haftet der Auftraggeber.
- Der Verkäufer ist verpflichtet, die
ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%
übersteigt, dabei obliegt dem Verkäufer die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten.
XI. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für
Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen)
sowie sämtliche sich zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber
ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen dem Verkäufer und dem
Auftraggeber geschlossenen Kaufverträgen ist der Firmensitz des
Verkäufers, soweit es sich bei den Vertragspartnern des Verkäufers um
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Der Verkäufer ist
berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz
zu verklagen.
- Die Beziehungen zwischen den
Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des
einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
- Soweit der Vertrag oder diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur
Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als
vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen
Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke
erkannt hätten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlineshop
Ansmann AG; Stand Mai 2017
I. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Ansmann AG.
II. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote richten sich ausschließlich an Endkunden mit einer
Rechnungs-und Lieferanschrift in Deutschland und Österreich. Bei
einzelnen Sperrgutartikeln können die möglichen Lieferadressen sowie der
Ablieferungsort beschränkt sein. Die Beschränkung ist auf der
jeweiligen Produktdetailseite ausgewiesen. Der Besteller muss das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
Der Besteller gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er den
Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben
durchlaufen hat und im letzten Bestellschritt den Button
"zahlungspflichtig bestellen" anklickt. Der Kaufvertrag zwischen der
Ansmann AG und dem Besteller kommt erst durch eine Annahmeerklärung der
Ansmann AG zustande. Diese erfolgt zum früheren der beiden Termine,
entweder Zusendung der Ware oder Zusendung einer Versandbestätigung per
E-Mail.
Die Bestätigung über den Eingang der Bestellung stellt keine Annahmeerklärung zum Vertragsschluss dar.
Die Wirksamkeit von Verträgen über größere als haushaltsübliche
Mengen sowie der gewerbliche Weiterverkauf des Kaufgegenstands bedürfen
der ausdrücklichen Bestätigung der Ansmann AG.
Die Bestellungen werden bei der Ansmann AG nach Vertragsschluss bis zur gesetzlich zeitlichen Höchstgrenze gespeichert.
III. Preise und Versandkosten
Alle Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer
und sind zuzüglich Versandkostenpauschale und zuzüglich gegebenenfalls
bei Sperrgutartikeln angegebenen Versandkostenzuschläge berechnet. Die
Versandkostenzuschläge sind in Abhängigkeit von Lieferart und
Artikelbeschaffenheit (Speditionsartikel) unterschiedlich gestaltet.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung bei der Ansmann AG.
IV. Lieferung und Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt von zwei Wochen nach Erteilung des
Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut des Bestellers (bei
Vorkasse) bzw. nach Vertragsschluss (bei Nutzung von
Online-Zahlungsverfahren).
Bei der Bestellung mehrerer Artikel ist zur Berechnung die jeweils
späteste Lieferzeitangabe der im Warenkorb befindlichen Artikel für die
Berechnung entscheidend.
Der Besteller kann der Weitergabe seiner Kontaktdaten zur Koordinierung der Zustellung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft hier oder per Nachricht an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten widersprechen.
V. Zahlungsbedingungen
Der Besteller kann die Artikel per Online-Zahlungsverfahren oder
Kreditkarte [noch nicht verfügbar] bezahlen. Die Ansmann AG behält sich
das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Die
Bezahlung durch Sendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.
Im Falle der Zahlung durch Online-Zahlungsverfahren (z.B. Pay-Pal) ermächtigt der Besteller die Ansmann AG ausdrücklich, die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen.
Mit Versand der Ware wird die Rechnung per E-Mail, falls keine
E-Mail-Adresse hinterlegt ist, per Post, an die vom Besteller angegebene
Rechnungsadresse versandt.
Gelangt der Besteller mit einer Zahlung länger als eine Woche in
Rückstand, so behält sich die Ansmann AG vor Verzugsschaden
(lnkassogebühren, Mahngebühren, Verzugszinsen, Rückbuchungsgebühren)
geltend zu machen.
Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche der Ansmann AG ist nur mit
rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
VI. Eigentumsvorbehalt
Der an den Besteller gelieferte Kaufgegenstand bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung aller an den Besteller von Ansmann AG
gelieferten Kaufgegenstände Eigentum der Ansmann AG.
VII. Mängel
Sofern Garantien beworben werden, ergeben sich die Einzelheiten aus
den jeweiligen Garantiebedingungen, die spätestens mit Lieferung in
Textform zur Verfügung gestellt werden. Bei Mängeln des gelieferten
Kaufgegenstands stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte im Rahmen
der Gewährleistung/Mängelhaftung losgelöst von einer etwaigen Garantie
zu. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei
Jahre und beginnt mit dem Datum der Ablieferung, d.h. Empfangnahme der
Sache durch den Besteller.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers werden durch
eine Garantie nicht eingeschränkt. Für Schadensersatzansprüche des
Bestellers gelten jedoch die besonderen Bestimmungen aus der
nachfolgenden Norm, 8. Haftungsbeschränkung.
VIII. Haftungsbeschränkung
Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung der Ansmann AG, ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages
notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten haftet
die Ansmann AG auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn
dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich
um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die vorstehend gemachten Einschränkungen gelten auch zu Gunsten der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Ansmann AG, wenn
Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
IX. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an
dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer
ist, die (letzte) Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns, der
Ansmann AG
Industriestr. 10
97959 Assamstadt - Germany
| Tel.: | +49 (0) 6294 / 4204 - 0 |
| E-Mail: | shop@ansmann.de |
| Fax: | +49 (0) 6294 / 4204 - 4400 |
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
IX.1 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, muss die Ansmann AG Ihnen alle
Zahlungen, die die Ansmann AG von Ihnen erhalten hat, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich
und spätestens binnen 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet die Ansmann AG dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem
Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Die Ansmann AG kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren wieder
zurückerhalten sind oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie
die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt
ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall bis spätestens 14
Tage ab dem Tag, an dem Sie die Ansmann AG über den Widerruf dieses
Vertrages unterrichten, an die Ansmann AG zurückzusenden oder zu
übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der
Frist von 14 Tagen absenden. Die Ansmann AG trägt die Kosten der
Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen,
wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit
ihnen zurückzuführen ist.
X. Ausschluss Widerrufsrecht / zeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- zur Lieferung von Ton- und Videoaufnahmen oder Computersoftware in
einer versiegelten Verpackung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung
entfernt wurde.
XI. Freiwilliges Rücksenderecht
Zuzüglich zu dem gesetzlichen Widerrufsrecht von 14 Tagen, gewährt
die Ansmann AG ein freiwilliges Rücksenderecht innerhalb von weiteren 16
Tagen. Sie können die bei der Ansmann AG erworbenen Waren damit 30 Tage
nach Erhalt an die Ansmann AG zurücksenden.
Voraussetzung für die Ausübung dieses Rechts ist, dass Sie die Ware
lediglich zur Anprobe, zum Zwecke der Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise -wie in einem Ladengeschäft -getragen
bzw. ausprobiert haben und die Ware vollständig, in ihrem ursprünglichen
Zustand und ohne Beschädigung zurückschicken.
XII. Gerichtsstand/anwendbares Recht/Sprache
Für Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten aus diesem Vertrag
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Alleiniger Gerichtsstand bei Bestellungen von Kaufleuten,
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Ellwangen.
XIII. Verbraucherinformationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten, Akkus und Batterien
Elektroaltgeräte sind vom übrigen Abfall zu trennen und Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest in dem Altgerät verbaut sind, sind vor der Abgabe zu trennen. Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder in unserem Versandlager (Ansmann AG, Industriestr. 10, 97959 Assamstadt) oder bei Stellen in Ihrer unmittelbaren Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Batterien und Akkus sind mit einer durchkreuzten Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des Schadstoffs bezeichnet, nämlich "Cd" für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für Blei. Das beigefügte Symbol zur Kennzeichnung von Elektro-und Elektronikgeräten steht für die getrennte Erfassung von Elektro-und Elektronikgeräten.
Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen
Sammelstellen (Wertstoffhöfe) in Ihrer Nähe abgeben. Neben der Abgabe
bei diesen Sammelstellen können Sie die Elektroaltgeräte auch kostenlos
mittels Postversand zurückgeben. Um ein Versandlabel zu erhalten, wenden
Sie sich bitte vorab unter info@ansmann.de an unseren Kundenservice.
Bitte verpacken Sie das Elektro-Altgerät transportsicher. Nutzen Sie
hierfür ein stabiles Paket und stellen Sie sicher, dass der Inhalt nicht
frei beweglich ist. Bei Bedarf sollte Füllmaterial hinzugegebenen
werden. Bitte entfernen Sie vor der Verpackung und der Versendung des
Elektro-Altgeräts die nicht mit dem Altgerät verbauten Altbatterien bzw.
Altakkus. Bitte stellen Sie außerdem sicher, dass alle Personen
bezogenen Daten gelöscht sind.

XIV. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des
Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am
Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.
XV. Schlussbestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die von dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Privatkunden
Ansmann AG; Stand Januar 2017
I. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Ansmann AG.
II. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote richten sich ausschließlich an Endkunden mit einer
Rechnungs-und Lieferanschrift in Deutschland. Bei einzelnen
Sperrgutartikeln können die möglichen Lieferadressen sowie der
Ablieferungsort beschränkt sein. Die Beschränkung ist auf der jeweiligen
Produktdetailseite ausgewiesen. Der Besteller muss das 18. Lebensjahr
vollendet haben.
Der Besteller gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er den
Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben
durchlaufen hat und im letzten Bestellschritt den Button
"zahlungspflichtig bestellen" anklickt. Der Kaufvertrag zwischen der
Ansmann AG und dem Besteller kommt erst durch eine Annahmeerklärung der
Ansmann AG zustande. Diese erfolgt zum früheren der beiden Termine,
entweder Zusendung der Ware oder Zusendung einer Versandbestätigung per
E-Mail.
Die Bestätigung über den Eingang der Bestellung stellt keine Annahmeerklärung zum Vertragsschluss dar.
Die Wirksamkeit von Verträgen über größere als haushaltsübliche
Mengen sowie der gewerbliche Weiterverkauf des Kaufgegenstands bedürfen
der ausdrücklichen Bestätigung der Ansmann AG.
Die Bestellungen werden bei der Ansmann AG nach Vertragsschluss bis zur gesetzlich zeitlichen Höchstgrenze gespeichert.
III. Preise und Versandkosten
Alle Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer
und sind zuzüglich Versandkostenpauschale und zuzüglich gegebenenfalls
bei Sperrgutartikeln angegebenen Versandkostenzuschläge berechnet. Die
Versandkostenzuschläge sind in Abhängigkeit von Lieferart und
Artikelbeschaffenheit (Speditionsartikel) unterschiedlich gestaltet.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung bei der Ansmann AG.
IV. Lieferung und Lieferzeit
Die Lieferung erfolgt von zwei Wochen nach Erteilung des
Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditistitut des Bestellers (bei
Vorkasse) bzw. nach Vertragsschluss (bei Nutzung von
OnlineZahlungsverfahren, Zahlung mit Kreditkarte, Zahlung per
Sepa-Lastschrift oder bei Rechnungskauf).
Bei der Bestellung mehrerer Artikel ist zur Berechnung die jeweils
späteste Lieferzeitangabe der im Warenkorb befindlichen Artikel für die
Berechnung entscheidend.
Der Besteller kann der Weitergabe seiner Kontaktdaten zur Koordinierung der Zustellung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft hier oder per Nachricht an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten widersprechen.
V. Zahlungsbedingungen
Der Besteller kann die Artikel per Rechnung, Lastschrift,
Kreditkarte, Online-Zahlungsverfahren oder Vorauskasse bezahlen. Die
Ansmann AG behält sich das Recht vor im Einzelfall bestimmte
Zahlungsarten auszuschließen. Die Bezahlung durch Sendung von Bargeld
oder Schecks ist nicht möglich.
Im Falle der Zahlung durch Online-Zahlungsverfahren (z.B. Pay-Pal,
Sofortüberweisung) ermächtigt der Besteller die Ansmann AG ausdrücklich,
die fälligen Beträge zum Zeitpunkt der Bestellung einzuziehen.
Bei Bezahlung per Vorauskasse hat der Besteller den
vollen Rechnungsbetrag unter Angabe des Verwendungszwecks innerhalb von
fünf Kalendertagen nach Bestelleingang auf das Konto der Ansmann AG zu
überweisen. Die Verkäuferin reserviert den Kaufgegenstand für einen
Zeitraum von fünf Kalendertagen.
Bei Zahlung per Kreditkarte ermächtigt der Besteller
die Ansmann AG ausdrücklich dazu, die fälligen Beträge nach Versand der
(gegebenenfalls ersten Teil-) Warenlieferung einzuziehen.
Bei Zahlung per Sepa-Lastschrift erteilt der
Besteller der Ansmann AG ein Sepa-Basismandat. Die Vorabankündigung des
genauen Zeitpunkts der Kontobelastung (Pre-Notification) erfolgt fünf
Tage vor Einzug. Die Ankündigung wird nach Versand der Warenlieferung
mit der Rechnung an den Besteller übermittelt.
Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der
Besteller, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Versand der
Ware, ohne jeglichen Abzug von Skonto, zu begleichen.
Mit Versand der Ware wird die Rechnung per E-Mail, falls keine
E-Mail-Adresse hinterlegt ist, per Post, an die vom Besteller angegebene
Rechnungsadresse versandt.
Gelangt der Besteller mit einer Zahlung länger als eine Woche in
Rückstand oder kommt es zu einer Rücklastschrift, so behält sich die
Ansmann AG vor Verzugsschaden (lnkassogebühren, Mahngebühren,
Verzugszinsen, Rückbuchungsgebühren) geltend zu machen.
Die Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche der Ansmann AG ist nur mit
rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
VI. Eigentumsvorbehalt
Der an den Besteller gelieferte Kaufgegenstand bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung aller an den Besteller von Ansmann AG
gelieferten Kaufgegenstände Eigentum der Ansmann AG.
VII. Mängel
Sofern Garantien beworben werden, ergeben sich die Einzelheiten aus
den jeweiligen Garantiebedingungen, die spätestens mit Lieferung in
Textform zur Verfügung gestellt werden. Bei Mängeln des gelieferten
Kaufgegenstands stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte im Rahmen
der Gewährleistung/Mängelhaftung losgelöst von einer etwaigen Garantie
zu. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei
Jahre und beginnt mit dem Datum der Ablieferung, d.h. Empfangnahme der
Sache durch den Besteller.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers werden durch
eine Garantie nicht eingeschränkt. Für Schadensersatzansprüche des
Bestellers gelten jedoch die besonderen Bestimmungen aus der
nachfolgenden Norm, 8. Haftungsbeschränkung.
VIII. Haftungsbeschränkung
Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung der Ansmann AG, ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages
notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten haftet
die Ansmann AG auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn
dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich
um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die vorstehend gemachten Einschränkungen gelten auch zu Gunsten der
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Ansmann AG, wenn
Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
IX. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an
dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer
ist, die (letzte) Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns, der
Ansmann AG
Industriestr. 10
97959 Assamstadt
| Tel.: | +49 (0) 6294 / 4204 - 0 |
| E-Mail: | info@ansmann.de |
| Fax: | +49 (0) 6294 / 4204 - 4400 |
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
IX.1 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, muss die Ansmann AG Ihnen alle
Zahlungen, die die Ansmann AG von Ihnen erhalten hat, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich
und spätestens binnen 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwendet die Ansmann AG dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei
denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem
Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Die Ansmann AG kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren wieder
zurückerhalten sind oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie
die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt
ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall bis spätestens 14
Tage ab dem Tag, an dem Sie die Ansmann AG über den Widerruf dieses
Vertrages unterrichten, an die Ansmann AG zurückzusenden oder zu
übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der
Frist von 14 Tagen absenden. Die Ansmann AG trägt die Kosten der
Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen,
wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit
ihnen zurückzuführen ist.
IX.2 Widerrufsinformation für den Ratenkauf
IX.2.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages,
aber erst, nachdem Sie alle Pflichtangaben nach §492 Abs. 2 BGB (z.B.
Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe
zur Vertragslaufzeit) erhalten haben. Sie haben alle Pflichtangaben
erhalten, wenn sie in der für Sie bestimmten Ausfertigung Ihres Antrags
oder in der für Sie bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in
einer für Sie bestimmten Abschrift Ihres Antrags oder der
Vertragsurkunde enthalten sind und Ihnen eine solche Unterlage zur
Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht
aufgenommene Pflichtangaben können Sie nachträglich auf einem
dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt
dann einen Monat. Sie sind mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals
auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die
Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax,
E-Mail) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an
Ansmann AG
Industriestr. 10
97959 Assamstadt
| Fax: | +49 (0) 6294 / 4204 - 4400 |
| E-Mail: | info@ansmann.de |
IX.2.2 Besonderheit bei weiteren Verträgen
Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, so sind Sie auch an den
Kaufvertrag (im Folgenden: verbundener Vertrag) nicht mehr gebunden.
Steht Ihnen in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht
zu, so sind Sie mit wirksamem Widerruf des Vertrags auch an den
Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Für die Rechtsfolgen des Widerrufs
sind die in dem verbundenen Vertrag getroffenen Regelungen und die
hierfür erteilte Widerrufsbelehrung maßgeblich.
IX.2.3 Widerrufsfolgen
Soweit das Darlehen bereits ausgezahlt wurde, haben Sie dieses
spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum
zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den
vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung
der Widerrufserklärung. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und
Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag
ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 (Null) Euro zu zahlen. Dieser Betrag
verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in
Anspruch genommen wurde.
IX.2.4 Besonderheit bei weiteren Verträgen
Steht Ihnen in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht
zu, sind im Falle des wirksamen Widerrufs des verbundenen Vertrags
Ansprüche des Darlehensgebers auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der
Rückabwicklung des Darlehensvertrags gegen Sie ausgeschlossen.
Sie sind nicht verpflichtet, die Sache zurückzusenden, wenn der an
dem verbundenen Vertrag beteiligte Unternehmern angeboten hat, die
Sachen abzuholen. Grundsätzlich tragen Sie die unmittelbaren Kosten der
Rücksendung der Waren. Dies gilt nicht, wenn der an dem verbundenen
Vertrag beteiligte Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu
tragen, oder er es unterlassen hat, den Verbraucher über die Pflicht,
die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen, zu unterrichten. Bei
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die
Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers
geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf
eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie
nicht per Post zurückgesandt werden können.
Wenn Sie die aufgrund des verbundenen Vertrags überlassene Sache
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren können, haben Sie insoweit Wertersatz zu leisten. Dies
kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn der Wertverlust auf einen
Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der
Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht
notwendig war.
X. Ausschluss Widerrufsrecht / zeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- zur Lieferung von Ton- und Videoaufnahmen oder Computersoftware in
einer versiegelten Verpackung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung
entfernt wurde.
XI. Freiwilliges Rücksenderecht
Zuzüglich zu dem gesetzlichen Widerrufsrecht von 14 Tagen, gewährt
die Ansmann AG ein freiwilliges Rücksenderecht innerhalb von weiteren 76
Tagen. Sie können die bei der Ansmann AG erworbenen Waren damit 90 Tage
nach Erhalt an die Ansmann AG zurücksenden.
Voraussetzung für die Ausübung dieses Rechts ist, dass Sie die Ware
lediglich zur Anprobe, zum Zwecke der Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise -wie in einem Ladengeschäft -getragen
bzw. ausprobiert haben und die Ware vollständig, in ihrem ursprünglichen
Zustand und ohne Beschädigung zurückschicken.
XII. Gerichtsstand/anwendbares Recht/Sprache
Für Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten aus diesem Vertrag
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Alleiniger Gerichtsstand bei Bestellungen von Kaufleuten,
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Ellwangen.
XIII. Verbraucherinformationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten, Akkus und Batterien
Elektroaltgeräte sind vom übrigen Abfall zu trennen und Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest in dem Altgerät verbaut sind, sind vor der Abgabe zu trennen. Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder in unserem Versandlager (Ansmann AG, Industriestr. 10, 97959 Assamstadt) oder bei Stellen in Ihrer unmittelbaren Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Batterien und Akkus sind mit einer durchkreuzten Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des Schadstoffs bezeichnet, nämlich "Cd" für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für Blei. Das beigefügte Symbol zur Kennzeichnung von Elektro-und Elektronikgeräten steht für die getrennte Erfassung von Elektro-und Elektronikgeräten.
Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen
Sammelstellen (Wertstoffhöfe) in Ihrer Nähe abgeben. Neben der Abgabe
bei diesen Sammelstellen können Sie die Elektroaltgeräte auch kostenlos
mittels Postversand zurückgeben. Um ein Versandlabel zu erhalten, wenden
Sie sich bitte vorab unter info@ansmann.de
an unseren Kundenservice. Bitte verpacken Sie das Elektro-Altgerät
transportsicher. Nutzen Sie hierfür ein stabiles Paket und stellen Sie
sicher, dass der Inhalt nicht frei beweglich ist. Bei Bedarf sollte
Füllmaterial hinzugegebenen werden. Bitte entfernen Sie vor der
Verpackung und der Versendung des Elektro-Altgeräts die nicht mit dem
Altgerät verbauten Altbatterien bzw. Altakkus. Bitte stellen Sie
außerdem sicher, dass alle Personen bezogenen Daten gelöscht sind.
XIV. Schlussbestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die von dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.